Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt ihr Einvernehmen zum Tekturantrag von Herrn Oliver Becker, Mittagstraße 33, 87527 Sonthofen auf Genehmigung der Tektur vom 20.04.2021 zum Bauantrag Nr. 1214/19 zur Errichtung eines Gewerbegebäudes mit Tiefgarage und Betriebswohnungen auf dem Grundstück Flur-Nr.: 1416/25, Gemarkung Sonthofen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB.

 

Für die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlichen Befreiungen/Ausnahmen gemäß § 31 Abs. 1 und 2 BauGB erteilt die Stadt Sonthofen ebenfalls ihr Einvernehmen.

 

Für eine Abweichung von der Stellplatzsatzung i.V.m. der GaStellVO hinsichtlich der Rampenneigung im Aufstellbereich zur öffentlichen Verkehrsfläche und im Mittelteil der Rampe ist eine rechtliche Überprüfung der Haftung Voraussetzung. Für den Fall, dass gegenüber der Stadt keine Haftungsansprüche geltend gemacht werden können, kann das Einvernehmen auf dem Verwaltungsweg erteilt werden.

 

Gleichzeitig empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Stadtrat die Änderung des Bebauungsplan Nr. 56 zu beschließen. Der Geltungsbereich für die Änderung ist mit dem Landratsamt Oberallgäu abzustimmen.


Gegenstimmer: Herr Michael Borth