Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen erteilt zum Bauantrag von Sebastian und Barbara Papst, Tiefenberg 31, 87527 Ofterschwang auf Genehmigung zur Aufstockung einer landwirtschaftlichen Betreiberwohnung und Neubau der Heulagerhalle auf den Grundstücken Fl.-Nr. 2555/1, /2 und /3, alle Gemarkung Sonthofen an der Waltener Straße ihr Einvernehmen gemäß

§ 36 Abs. 1 BauGB unter folgenden Auflagen:

 

1.         Das Einvernehmen gilt nur als erteilt, soweit eine schriftliche Stellungnahme des Amts für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten vorliegt, dass es sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt.

 

2.         Für Betreiberwohnung sind nach der Stellplatzsatzung der Stadt Sonthofen zwei Stellplätze erforderlich. Diese werden in der bestehenden Garage und oberirdisch nachgewiesen.

            Oberirdische Stellplätze sind aus wasserdurchlässigen Materialien befestigt herzustellen.