Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Teilfläche der „Eichendorffstraße“, bestehend aus den Teilflächen der Fl.-Nr.806/1, 970/56 und 970/3, alle Gemarkung Sonthofen, wird gemäß Art. 6 Abs. 3 i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:             an der Eichendorffstraße

Endpunkt :                   nach 78 m

Länge:                         0,078 km

Straßenbaulast:           Stadt Sonthofen

Widmungsbeschränkung:       keine

Sonderbaulasten:        keine