Sitzung: 27.04.2021 STR/04/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet „Rieden Nord – West“ ist in einem Teilbereich des Tannachweges aufzuheben.
Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 1 liegen die Grundstücke mit den Flur-Nrn.: 1398 und 1398/1, alle Gemarkung Sonthofen. Dieser ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der Nachverdichtung nach § 34 BauGB.
Das Verfahren wird voraussichtlich gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.