Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29

Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 1 für das Gebiet „Rieden Nord – West“ ist in einem Teilbereich des Tannachweges aufzuheben.

 

Im Geltungsbereich der Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 1 liegen die Grundstücke mit den Flur-Nrn.: 1398 und 1398/1, alle Gemarkung Sonthofen. Dieser ist im beiliegenden Lageplan gekennzeichnet.

 

Ziel der Planung ist die Schaffung von Wohnraum im Rahmen der Nachverdichtung nach § 34 BauGB.

 

Das Verfahren wird voraussichtlich gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt.