Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

·         Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Sonthofen nimmt die Vorstellung der Genehmigungsplanung des Bauvorhabens „Goethe+, 1. Bauabschnitt“, SWW Oberallgäu GmbH im Bereich Goethestraße 14 – 22a, Sonthofen zur Kenntnis.

 

·         Der Bau- und Umweltausschuss stellt fest, dass planerische Intention des am 12.11.2020 als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes Nr. 89 „Quartier Goethestraße Ost“ war, wie in der Planzeichnung festgesetzt, im nordöstlichen Abschnitt der zulässigen Neubebauung entlang der B308 zwischen den Gebäuden Goethestraße 14a und 16a eine 5-geschossige Bebauung zuzulassen, mit der hierfür erforderlichen Gebäudehöhe. Da aufgrund eines redaktionellen Übertragungsfehlers die in der Planzeichnung des Bebauungsplanes genannte max. zulässige Gebäudehöhe nicht mit der zulässigen Geschossanzahl korrespondiert, wird klargestellt, dass mit der 5-geschossigen Bebauung eine max. zulässige Gebäudehöhe von 15,75 m (OK Attika bezogen auf OK FFB Erdgeschoss) Gegenstand der planerischen Intention des Bebauungsplanes war.

 

·         Der Bau- und Umweltausschuss erteilt aufgrund der dargestellten Widersprüchlichkeit zwischen der in der Planzeichnung festgesetzten zulässigen Geschossanzahl von 5 Geschossen für die nordöstliche Neubebauung und der fehlerhaften zulässigen Gebäudehöhe einem Bauantrag mit beantragter Befreiung einer Gebäudehöhe von 15,75 m das Einvernehmen.

 

·         Der Öffentlichkeit wird durch ein Verfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB die Möglichkeit gegeben, zur redaktionellen Klarstellung der zulässigen Gebäudehöhe im Bereich der 5-geschossigen Bebauung im Nordosten eine Stellungnahme abzugeben.

 

·         Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag des Bauvorhabens, soweit dieses im Übrigen den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 89 „Quartier Goethestraße Ost“ nicht widerspricht und dessen Grundzüge der Planung nicht berührt werden, gemäß Geschäftsordnung auf dem Verwaltungsweg zu behandeln und das o.g. Verfahren durchzuführen.