Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Die Stadt Sonthofen sieht sich nicht in der Lage, ihr Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu einem Bauantrag auf Grundlage des Antrags auf Vorbescheid von Herrn Michael Egger, Tiefenbach 20, 87527 Sonthofen, zum Abbruch und Wiederaufbau des bestehenden Gebäudeteils (Scheune) auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3034, Gemarkung Sonthofen in Aussicht zu stellen.