Sitzung: 23.02.2021 STR/02/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Anwesend: 29
Beschluss:
Der Stadtrat der
Stadt Sonthofen beschließt die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes Nr. 93
„Ortsmitte Altstädten“ mit Erhaltungssatzung für das Gebiet gemäß beiliegendem
Lageplan.
Wesentliche
städtebauliche Ziele dabei sind:
-
Schutz
und Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Qualitäten, der charakteristischen
Bebauungsstruktur sowie der Ensemblewirkung durch ortsbildprägende,
ortstypische sowie denkmalgeschützte Gebäude
-
Sicherung
von innerortsverträglichen baulichen Erneuerungen und Ergänzungen im Sinne
einer behutsamen ortsangepassten Nachverdichtung
-
Erhalt
und Sicherung von innerörtlichen Grünstrukturen und Freiflächenpotentialen
-
Festsetzungen
zum Erhalt baulicher Anlagen nach § 172 BauGB „zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“
-
Schaffung
eines qualitativen Straßenraumes mit verkehrsberuhigende Maßnahmen
Der Bebauungsplan
für den historischen Ortskern Altstädten erhält die Bezeichnung Bebauungsplan
Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“.
Natürlich ist mit
flankierenden Maßnahmen wie Öffentlichkeitsarbeit und
Bürgerbeteiligungsprozesse das Bebauungsplanverfahren zu begleiten.