Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat aufgrund der Änderung des Art. 51 Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683 Nr. 31/2020) die

 

Verordnung über die Reinhaltung und die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Straßenreinigungsverordnung)

 

neu zu erlassen.

 

Die Verordnung ist Bestandteil der Empfehlung und liegt als Anlage bei.