Sitzung: 04.02.2021 BaU/02/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Das Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße „Hinanger Straße“ bestehend aus der Teilfläche der Fl.-Nr. 1384/4, Gemarkung Altstädten wird gemäß Art. 6 Abs. 3 i. V. mit Art. 46 Nr. 1
BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Anfangspunkt: an der Kreisstraße „OA 4“
Endpunkt: an der Gemeindeverbindungsstraße „Hinanger Straße“
Länge: 0,015 km
Straßenbaulast
auf gesamter Länge: Stadt Sonthofen
Widmungs-
beschränkungen: keine
Sonderbaulasten: keine