Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Das Teilstück der Gemeindeverbindungsstraße „Hinanger Straße“ bestehend aus der Teilfläche der Fl.-Nr. 1384/4, Gemarkung Altstädten wird gemäß Art. 6 Abs. 3 i. V. mit Art. 46 Nr. 1

BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.

 

Anfangspunkt:                         an der Kreisstraße „OA 4“

Endpunkt:                                an der Gemeindeverbindungsstraße „Hinanger Straße“

Länge:                                     0,015 km

Straßenbaulast

auf gesamter Länge:               Stadt Sonthofen

Widmungs-

beschränkungen:                    keine

Sonderbaulasten:                    keine