Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Altstädten zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat für den historischen Ortskern die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit Erhaltungssatzung im Umgriff gemäß beiliegendem Lageplan zu beschließen. Wesentliche städtebauliche Ziele dabei sind:

-           Schutz und Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Qualitäten, der charakteristischen Bebauungsstruktur sowie der Ensemblewirkung durch ortsbildprägende, ortstypische sowie denkmalgeschützte Gebäude

-           Sicherung von innerortsverträglichen baulichen Erneuerungen und Ergänzungen im Sinne einer behutsamen ortsangepassten Nachverdichtung

-           Erhalt und Sicherung von innerörtlichen Grünstrukturen und Freiflächenpotentialen

-           Festsetzungen zum Erhalt baulicher Anlagen nach § 172 BauGB „zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“

 

Der Bebauungsplan für den historischen Ortskern Altstädten soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 93 „Ortsmitte Altstädten“ erhalten.

 

Weiter empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss, eine Förderung für ein Innenentwicklungs-konzept in Altstädten über das Amt für ländliche Entwicklung anzustreben.