Sitzung: 04.02.2021 BaU/02/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss nimmt den Sachstandsbericht zu Altstädten zur Kenntnis und
empfiehlt dem Stadtrat für den historischen Ortskern die Aufstellung eines
Bebauungsplanes mit Erhaltungssatzung im Umgriff gemäß beiliegendem Lageplan zu
beschließen. Wesentliche städtebauliche Ziele dabei sind:
-
Schutz
und Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Qualitäten, der charakteristischen
Bebauungsstruktur sowie der Ensemblewirkung durch ortsbildprägende,
ortstypische sowie denkmalgeschützte Gebäude
-
Sicherung
von innerortsverträglichen baulichen Erneuerungen und Ergänzungen im Sinne
einer behutsamen ortsangepassten Nachverdichtung
-
Erhalt
und Sicherung von innerörtlichen Grünstrukturen und Freiflächenpotentialen
-
Festsetzungen
zum Erhalt baulicher Anlagen nach § 172 BauGB „zur Erhaltung der
städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“
Der Bebauungsplan
für den historischen Ortskern Altstädten soll die Bezeichnung Bebauungsplan Nr.
93 „Ortsmitte Altstädten“ erhalten.
Weiter empfiehlt der
Bau- und Umweltausschuss, eine Förderung für ein Innenentwicklungs-konzept in
Altstädten über das Amt für ländliche Entwicklung anzustreben.